Abschnitt 1. Warenlieferung
Abschnitt 2. Transportschaden
Abschnitt 1. Warenlieferung
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihren Planungen die Empfangsbereitschaft zum Zeitpunkt der Anlieferung.
Für die Anlieferung Ihrer Kaufsache wird von mir ein Versandunternehmen beauftragt.
Die anfallenden Liefer-/Fracht-und Versandkosten sind im Rechnungsbetrag enthalten.
Die folgenden Angaben gelten für Anlieferungen von z.B. Gartentüren und/oder Türpfosten, die aufgrund ihrer Größe nicht von einem Paketdienst sondern einer Spedition angeliefert werden.
1. An dem Tag an dem ich Ihre Ware an die Spedition übergebe, erhalten Sie von mir eine E-Mail-Nachricht mit einer Empfangsberechtigung. Mit dieser Empfangsberechtigung die nur für den Empfangsberechtigten (AGB, §1, Schlusssatz) bestimmt ist, authentifiziert sich der Empfänger am Anlieferungstag gegenüber dem Frachtführer als berechtigt den Vertragsgegenstand am Bestimmungsort entgegennehmen zu dürfen.
2. Die Spedition gibt für die Zustellung ca. 1 – 3 Tage bis zur Anlieferung innerhalb Deutschland an.
3. Die generellen Zustellzeiten liegen montags bis freitags zwischen 8:00 – 14:00 Uhr.
4. Die Spedition setzt sich telefonisch oder per E-Mail mindestens einen Tag vor Anlieferung mit Ihnen in Verbindung, um somit gemeinsam ein Zeitfenster für die Anlieferung zu finden.
5. Ihre auf einer Einwegpalette verpackte Ware, wird von der Spedition bis zur Bordsteinkante geliefert.
Das bedeutet, dass die Ware an der Lieferadresse am Straßenrand aus dem LKW abgeladen wird.
In der Regel unterstützt Sie der Fahrer dabei, die Ware gemeinsam mit Ihnen bis zu Ihrer gewünschten Ablagestelle zu transportieren. Dazu ist der Fahrer jedoch nicht verpflichtet!
Häufig helfen freundliche Worte oder die Aussicht auf ein Trinkgeld. Um dennoch sicherzustellen,
dass Sie Ihre Lieferung zu Ihrer gewünschten Ablagestelle bekommen, ist es ratsam,
dass zusätzlich ein kräftiges Familienmitglied, ein Freund oder ein Nachbar Ihnen zur Verfügung steht.
6. Der Liefer- LKW ist standardmäßig mit Hebebühne und Hubwagen ausgestattet.
7. Bitte überprüft Sie die Ware bei Ablieferung im Beisein des Frachtführers durch eine sachgemäße
Rundumuntersuchung auf Verlust und Beschädigung.
8. Im Warenverkehr lässt sich trotz Achtsamkeit des Versandpersonals oder durch Unvorhersehbarkeiten ein
Transportschaden nicht ausschließen. Informieren Sie sich am besten bereits vor dem Anlieferungstermin über die Vorgehensweise im Falle eines Transportschadens.
9. Halten Sie zum Anlieferungstermin die Empfangsberechtigung (Abschnitt 1, Abs.1) bereit.
Sie dient auch als Bestandteil der Dokumentation, in der die Vermerke über einen Transportschaden von Ihnen eingetragen und mir als Schadensmeldung zugesendet werden.
10. Der Mitarbeiter der Spedition lässt sich vom Empfangsberechtigten den Erhalt der Paletten-Sendung und, dass diese unbeschadet ist, bestätigten.
11. Der Eigentumsübergang der Ware schließt die Versand- und Transportverpackung mit ein.
12. Rechnen Sie bei der Anlieferung bitte einen Zeit-Puffer ein, da die Spedition (z.B. auf Grund der aktuellen Verkehrslage) nicht immer pünktlich sein kann.
13. Ich empfehle Ihnen erst die Lieferung abzuwarten, bevor Sie Folgetermine z.B. mit Ihrem Garten- und Landschaftsbauer für die Montage der Gartentür vereinbaren.
Abschnitt 2. Transportschaden
- Der Empfangsberechtigte, also Sie als Käufer oder ein bei Ihnen wohnhafter geschäftsfähiger Familienangehöriger, prüft bei Ablieferung die noch verpackte Ware im Beisein des Frachtführers durch eine sachgemäße Rundum -Untersuchung auf Verlust und Beschädigung.
- In der Empfangsberechtigung (Abschnitt 1, Abs.1) tragen Sie zunächst nur das Fahrzeug-Kennzeichen des Fahrers ein.
- Ist bei der Untersuchung kein Mangel festzustellen, müssen Sie nur den Empfang mit Ihrer Unterschrift bestätigen.
- Beachten Sie, dass Sie mit Ihrer Unterschrift den Vertragsgemäßen Empfang der Ware bestätigen.
Transportschaden: Vorgang bei Ablieferung
1. Ist bei der Rundum-Untersuchung bzw. allseitige genaue Betrachtung der Warensendung, eine Beschädigung an der Einwegpalette oder an der Verpackung zu erkennen, dann machen Sie zunächst bitte Fotos davon.
2. Weist die äußere Verpackung durch Stauchung, Risse oder anderer Art und Weise Schäden auf, ist die Verpackung an der verdächtigen Stelle im Beisein des Frachtführers zu öffnen und die Ware auf einen Mangel genau zu prüfen.
3. Haben Sie ein Mangel, also ein Verlust oder Beschädigung der Ware festgestellt,
zeigen Sie das dem Fahrer sofort an und machen Sie bitte dazu aussagefähige Fotos.
Der Fahrer hat den Mangel auf seinem Ablieferbeleg (Frachtschein) zu Dokumentieren.
4. Sie müssen Ihrerseits den Mangel auf Ihrem Frachtschein der Ihre Ware begleitet (einen zweiten hat der Fahrer) hinreichend deutlich vermerken und vom Fahrer unterschreiben lassen.
5. Für den Fall dass Ihr Warenbegleit-Frachtschein nicht vorhanden ist, benutzen Sie Ihre Empfangsberechtigung, tragen die geforderten Angaben ein, vermerken hinreichend deutlich den festgestellten Schaden und/oder der fehlenden Warenteile und lassen den Fahrer unterschreiben.
Falls der Fahrer die Unterschrift verweigert vermerken Sie: „Fahrer verweigert Unterschrift“
6. Für eine erfolgreiche Schadensbearbeitung, sind Fotos von einer festgestellten mangelhaften Ware, einschließlich Fotos von der Außen- und Innenverpackung und dem Kennzeichen des Transportfahrzeuges wesentlicher Bestandteil.
7. Hat der Fahrer nur ein Displaygerät auf dem Sie den Empfang bestätigen und haben aber einen Mangel an der Ware festgestellt, machen Sie Ihre Unterschrift etwas kleiner und schreiben darunter „Beschädigt“.
8. Bei Ablieferung mangelhafter Ware, Senden Sie bitte am Zustelltag alle Informationen über den dokumentierten Schaden an: info@gartentür-mit-beschriftung.de.
Transportschaden: Vorgang nach Ablieferung
9. Transportschäden und/oder fehlende Warenteile die bei der Ablieferung nicht sofort erkennbar waren und erst - nach der Ablieferung - festgestellt werden, müssen Sie (Empfangsberechtigte) innerhalb von 2 Tagen nach der Ablieferung (Anzeigefrist) der Ware über eine Schadensmeldung bei mir anzeigen.
Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
10. Für die Schadensmeldung benutzen Sie die Empfangsberechtigung (Abschnitt 1, Abs. 1).
11. In der Empfangsberechtigung tragen Sie die geforderten Angaben ein, vermerken hinreichend deutlich den festgestellten Schaden und/oder fehlende Warenteile.
Für eine erfolgreiche Schadensbearbeitung, sind Fotos von einer festgestellten mangelhaften Ware, einschließlich Fotos von der Außen- und Innenverpackung und dem Kennzeichen des Transportfahrzeuges wesentlicher Bestandteil.
12. Die von Ihnen unterschriebene Schadensmeldung und den Fotos senden Sie an:
info@gartentür-mit-beschriftung.de
13. Waren die für eine Montage vorgesehen sind und bei denen ein festgestellter Mangel aus einer Beschädigung an der Ware besteht, dürfen für die Dauer der Schadensregulierung nicht montiert werden.